Selbstschutz & Security
Selbstschutz- & Sicherheitsdienst-Zubehör
Pfeffersprays sind so genannte Reizstoffsprühgeräte und damit Waffen im Sinne des Waffengesetzes zum Einsatz gegen Menschen . Jugendliche ab 14 Jahren dürfen mit ihnen umgehen. Der enthaltene Reizstoff muss jedoch als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sowie die Reichweite und Sprühdauer des Gerätes begrenzt sein. Ferner muss ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt angebracht sein, das diese Einschränkungen nachweist.
Neben der Selbstverteidigung gegen Menschen und Haustiere und als Zwangsmittel bei Widerstand gegen Vollzugsbeamte wird Reizstoff als Abwehrmittel gegen Tiere eingesetzt. Der Einsatz gegenüber Menschen ist nur bei Vorliegen einer Notlage und einem rechtswidrigen Angriff als Notwehr erlaubt. Darüber hinaus ist Pfefferspray unter anderem bei der Polizei im Einsatz da es besser handzuhaben und zuverlässiger als CS Gas ist. Die Reichweite der Pfeffersprays beträgt bei Windstille ca. 4 Meter.